Ja, wenn die Audioinhalte über ein geschlossenes Netzwerk verbreitet werden und nicht ausschließlich dem individuellen Abruf dienen. Entscheidend ist die Abgrenzung zum Rundfunk: Sobald eine zeitgleiche Sendung an mehrere Empfänger erfolgt, greifen die Regelungen des MStV. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Netzwerk als Rundfunk oder Telemedium einzustufen ist.
Zertifizierte MStV-Compliance für Ihr internes Audio-Netzwerk
Unsere Plattform wurde von der Landesanstalt für Medien NRW als rundfunkrechtlich unbedenklich eingestuft. Die Prüfung bestätigte, dass unsere geschlossenen Benutzergruppen und die individualisierten Abrufdienste klar von lizenzpflichtigem Rundfunk abgegrenzt sind.
Für Unternehmen, die ihre internen Schulungsinhalte über Audio-Streams verteilen, ist diese Einstufung ein entscheidender Vorteil. Sie vermeiden nicht nur Bußgelder, sondern erhalten auch eine rechtsverbindliche Dokumentation ihrer Plattformstruktur.
